Im Sterbefall gibt es über die Beerdigung hinaus noch viele Dinge die zu regeln sind. Wir können Ihnen helfen Ihre Dokumente, Policen und Unterlagen zu sortieren und Institute und Versicherungen anschreiben. Der Weg zu Banken oder Ämtern fällt oft sehr schwer. Wir können Ihnen in einigen Fällen Wege abnehmen und Ihnen beratend zur Seite stehen.
Bei vielen Versicherungen können wir in Ihrem Namen (mit Ihrer Vollmacht) die Auszahlung der Versicherungssumme beantragen. In manchen Fällen ist es auch nur notwendig, eine Versicherung zu kündigen. Das Umschreiben von Versicherungen sollte allerdings mit der Versicherungsagentur abgesprochen werden. Eine Hausratversicherung sollte erst nach Räumung der Wohnung gekündigt werden.
Rentenanträge werden z.B. bei dem Versicherungsamt der Stadtverwaltung gestellt. Innerhalb einer Frist von 21 Tagen müssen diese eingereicht werden. Auf Wunsch werden wir Sie gerne dabei unterstützen. Den Antrag auf 3 Monate vollständige Rente für Witwen und Witwer haben wir im Institut. Falls die Rente nur gekündigt wird, können wir das für Sie erledigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Nur die Versichertenkarten werden mit einer Abmeldung und der Sterbeurkunde von uns zurückgesandt.
In Erbschaftsangelegenheiten ändert sich z. Zt. die Gesetzeslage. Fragen Sie deshalb beim Nachlassgericht um eine kompetente Beratung nach. Beim Nachlassgericht erhalten Sie auch den erforderlichen Erbschein. Sie können auch einen Notar Ihres Vertrauens damit beauftragen. Die Informationen zum Thema Erben gibt es auch in der Broschüre vom Bundesjustizministerium „Erben und Vererben“. Diese liegt für Sie bei uns bereit. Wer mag, kann sich diese auch im Internet ansehen unter folgendem externen Link: Erben und Vererben.
Auch Telefon, Wohnung, Heizung, Gas, Strom, Wasser, Zeitung, Konten bei Banken müssen abgemeldet und die entsprechenden Firmen informiert werden. Eine Übersicht über die wichtigsten Stellen die informiert werden müssen, haben wir zusammengestellt.