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Was kann ich regeln ?

Was kann ich regeln?

Der Bereich der Bestattungsvorsorge läßt sich in drei Bausteine aufteilen.

Der erste Bereich sind die individuellen und persönlichen Wünsche zur eigenen Bestattung. Wie und wo sind immer die Grundfragen.

Der zweite Baustein ist die Finanzierung. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten um die Bezahlung der Beerdigung und der Gebühren zu Lebzeiten sicher zu hinterlegen.

Danach kommt der dritte Bereich: die Umsetzung. Dafür schließt man mit einem Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Dieser regelt die Umsetzung dessen, was man sich für seine Beisetzung wünscht.

1 – Individuelle Wünsche

Für die Bestattung gibt es viele Wünsche. Im Vordergrund stehen zunächst dieBestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung). Dann kommt der Bestattungsort.

Die Art und Form der Trauerfeier, der Rahmen mit Einladungen, Blumen oder Kaffeetrinken ist dann schon sehr individuell. Manchmal ist es auch nur ein Lied was man sich jetzt schon wünscht.

Das Nächste sind die Waren und Dienstleistungen des Bestatters. Manchmal ist es einem wichtig, alles so zu haben wie zum Beispiel der Ehepartner. Oder eben ganz anders, in dem ganz besonderen Sarg.

Für all diese individuellen Wünsche haben wir eine Vorsorgemappe, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Wer im Rahmen der Bestattungsvorsorge schon weiß, dass er nicht viele Kränze oder Blumen bei seiner Beerdigung wünscht, kann anstelle der Blumen Geldspenden erbeten. Wohin das Geld gespendet werden soll, sollte auch schon festgelegt werden. Wer eine persönliche Beziehung zu einem gemeinnützigen Verein hat sollte dies berücksichtigen. Eine Liste wohin schon Gelder gespendet wurden finden Sie auf unserer SeiteKranzspenden.

2 – Finanzierung

Für die Finanzierung der Beerdigung und zur Erfüllung der im Vorsorgevertrag geschlossenen Leistungen und Wünsche gibt es verschiedene Lösungen.

Zunächst besteht die Möglichkeit, die Bestattung wie im Vertrag abgeschlossen, komplett jetzt (bei Vertragsabschluß) zu bezahlen. Dieses Geld wird von uns angelegt und nur im Sterbefall für Ihre Bestattung verwendet. Wir empfehlen auch die Möglichkeit das Geld bei der Treuhandstelle anzulegen. Die Treuhandstelle verwaltet das Geld und zahlt es nur im Sterbefall für die Bestattungskosten aus.

Es gibt auch die Möglichkeit mit verschiedenen Partnern eine Versicherung abzuschließen, deren Ziel es ist, die Bestattungskosten sicher abzudecken. Eine weitere Möglichkeit ist die, ein Bezugsrecht für eine bestehende Versicherung umzuschreiben und das Bezugsrecht an den Bestatter für die Bestattung zu übertragen.

Welche dieser Möglichkeiten für Sie in Frage kommt, können wir in einem Gespräch klären. Bitte beachten Sie, dass es auch unser Ziel ist, die Finanzierung der Bestattung sicher zu gestalten. Das heißt, dass sie besser heute die Freibeträge für die Bestattungsvorsorge und Grabpflege die Ihnen der Gesetzgeber für eine würdige ortsübliche Bestattung zugesteht, auch nutzen sollten und das Geld dafür verwendet wird. Leider kommt es auch noch im Betreuungsfall vor, dass sogar das persönliche Schonvermögen, dass noch dazugerechnet wird, nicht immer komplett für die Bestattung vorhanden ist.

Ein Partner für die Finanzierung ist die Gemeinschaft für Vor- und Nachsorge e.V.. Im Verbund mit der Volksfürsorge Versicherung bieten sie eine finanzielle Vorsorge an.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage
www.gvn-vorsorge.de

Seit dem 1.1.1998 ist die Sterbekasse Hugo (Sterbekasse Notgemeinschaft Zeche Hugo) für jedermann offen. Infos dazu:  www.sterbekasse-hugo.de. Dort sind auch die Tabellen für die monatliche Zahlung der Beiträge. Auch die Monuta Versicherung bietet für die Bestattungkosten eine Versicherung an. Dort ist auch eine Einmalzahlung möglich. Natürlich können Sie sich dazu auch bei Ihrer Versicherung informieren. 

 

Eine Anmerkung:  Seit vielen Jahren zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr.

 

3 – Vorsorgevertrag

Im Vorsorgevertrag werden alle Wünsche vertraglich fest vereinbart. Das sind auch unsere Dienstleistungen und Waren die wir für Sie bereithalten. Dazu kommen noch die Dinge die wir für Sie erledigen. Das sind zum Beispiel die Formalitäten für den Friedhof, Einladungen, Anzeigen in der Zeitung oder ähnliches. Alle Regelungen für die Finanzierung gehören auch in den Vertrag.

Alles fließt in einen Vertrag ein, der unterschrieben wird. Dazu gibt es immer noch Dinge die im persönlichen Gespräch genannt werden, oft sind es die wichtigen Anliegen die eigentlich nichts kosten. Dafür fertigen wir ein Protokoll an, das zum Vertrag gehört.

Durch diesen Vertrag verpflichten wir uns, Ihre Beerdigung nach Ihren Wünschen, so weit es möglich ist, durchzuführen.

Links ohne Gewähr!

 
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