Friedhofsgebühren der Stadt Dorsten

Gebühren Stadt Dorsten
(Gebühren Stand Januar 2018)

Beispiele:

Reihengrab 30 Jahre

Erdbestattung mit Grabbereitung …………………….. 2.177,–€
Urnenbestattung mit Grabbereitung …………………..1.510,–€
Urnenbestattung im Wald mit Grabbereitung ………1.314,– €
Kolumbarium Gemneinschaftskammer (Urne) …….1.577,– €  (25 Jahre)

 

Wahlgrab 30 Jahre

Erdbestattung ……1.884,–€ einstellig    plus Grabbereitung Erde  je  549,–€
Erdbestattung ……3.455,–€  zweistellig  plus Grabbereitung Erde  je  549,–€

Urnenbestattung .. je Stelle:   1.173,– € plus Grabbereitung Urne je 337,– €
Urnenbestattung Waldgrab 2-Stellen   1.955,– € plus Grabbereitung Urne je 337,– €

Kolumbarium Gemeinschaftskammer  25 Jahre…..1.577,– € incl. Beisetzung
Kolumbarium Kammer für 2 Urnen 25 Jahre…… 2.515,–€ zuzügl. Beisetzung
Kolumbarium Kammer für 4 Urnen 25 Jahre…… 5.030,– € zuzügl. Beisetzung

jeweils zuzüglich Bestattungsgebühr Kolumbarium   320,– €

 

Weitere Gebühren (Auszug):

Grabbereitung Erdbestattung 549,–€
Grabbereitung Urnengrab 337,–€
Bestattung Kolumbarium  320,–€

Trauerhalle 300,–€
Aufbahrungsraum 250,–€

Pflege für Rasenreihengrab Erdbestattung 30 Jahre 1.144,–€
Pflege für Rasenreihengrab Urnengrab 30 Jahre 757,–€

Pflege für Anonymes Grab Erdbestattung 30 Jahre 790,– €
Pflege für Anonymes Grab Urnenbestattung 30 Jahre 440,– €

Pflege für ein Rasenpartnergrab Erde 2.500,– €
(Wahlgrab Erde + Grabbereitung) plus der Pflegekosten wie oben angegeben

Die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen mit 30 jähriger Nutzungszeit wird seit 2012 nach Monaten und Tagen berechnet (je 1/360)!

Ansprechpartner für die Friedhöfe bei der Stadt Dorsten:
Gartenamt Frau Pohl Tel.: 02362-664770

Die Anmeldung einer Bestattung übernimmt im Regelfall der Bestatter. Für Kollegen hier noch der Link zum Formular.

Friedhofssatzung: Link zum Dokument

Friedhofsgebührensatzung: Link zum Dokument 

Weitere Informationen zu den kommunalen Friedhöfen:

Abgrenzung und Einfassung

Wahlgräbern:
Die Abgrenzung zwischen den Gräbern ist enthalten. Die Hecken hinter den Grüften, Pflanzungen, evtl. Pflanzungen zwischen den Gräbern und die Wegeführung. Die Pflanzungen werden im laufe der Zeit durch die Stadt Dorsten erneuert bzw. regelmäßig geschnitten und gepflegt.

Reihengräber
Die Abgrenzungen der Reihengräber vor und hinter dem Grab müssen grundsätzlich vom Erwerber gesetzt werden. Abgrenzungen zwischen den Gräbern werden von der Stadt gestellt. Bei manchen Friedhöfen (z.B. Riedweg) müssen alle 4 Seiten vom Erwerber gesetzt werden, weil die Friedhofsgestaltung einen kompletten Rahmen vorsieht.

Bei Rückfragen gibt das Grünflächenamt Auskunft. Die Abgrenzungen aus Stein können z.B. beim ortsansässigen Steinmetz in Auftrag gegeben werden. Er kennt die Gestaltungen der Friedhöfe und kann Auskunft geben und wird die Randsteine fachmännisch setzen.

Hinweise:

Annonyme Grabstellen gibt es nur auf dem Waldfriedhof Tüshausweg, Dorsten-Holsterhausen!
Das Kolumbarium ist auf dem Waldfriedhof Tüshausweg, Dorsten-Holsterhausen.
Der Bestattungswald ist auch am Waldfriedhof Tüshausweg. 
Rasenpartnergräber gibt es zur Zeit nur auf dem Waldfriedhof Tüshausweg und auf dem Friedhof an der Glück-Auf-Straße.

 

Das Ablegen von Kerzen und Blumen auf Rasenreihengräbern ist nur im Pflanzstreifen gestattet. 

In den Aufbahrungsräumen der Stadt Dorsten gibt es keine Dekoration.  Diese wird vom Bestattungsinstitut oder einem Gärtner geliefert.

Wir versuchen die Angaben so aktuell und korrekt wie es uns möglich ist zu handhaben. Auch uns können Fehler passieren. Deshalb übernehmen wir für die oben gemachten Angaben keine Gewähr!
Bitte Informieren Sie sich bei uns über die jeweils aktuellen Gebühren. Danke.

 

Bestattungen Lenert
Alter Postweg 5
46282 Dorsten (Altstadt)

Telefon: (+49) 02362-22033
Fax.: (+49) 02362-41576
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Unsere Bürozeiten:

Montag -Freitag  9.00  – 17.00 Uhr
Samstag: nach vorheriger Absprache
Wir haben eine Mittagspause
ggf. von 12.30 – 14.00 Uhr.

Natürlich sind wir für Ihr Anliegen im Sterbefall darüberhinaus erreichbar und nach Absprache für Sie da.

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